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Bedarfsermittlung für Menschen mit Behinderung beim LWL

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Teilhabe. Der LWL stellt sicher, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene genau die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um aktiv am Leben teilzuhaben.

Die Bedarfsermittlung ist dabei der zentrale Schritt, um den individuellen Teilhabebedarf von Menschen mit Behinderung zu erfassen. Im Mittelpunkt steht der Mensch mit Behinderung mit seinen Bedürfnissen, Zielen und Wünschen. Die Ergebnisse werden im Bedarfsermittlungsinstrument für Nordrhein-Westfalen (BEI_NRW) dokumentiert und dienen als Grundlage für die Bewilligung individueller Leistungen.

Das Bedarfsermittlungsgespräch

Die Bedarfsermittlung findet im Rahmen eines persönlichen Gesprächs statt. In vielen Fällen ist es möglich, per Telefon oder Video miteinander zu sprechen.

Neben dem Menschen mit Behinderung kann auch eine Person des Vertrauens an dem Gespräch teilnehmen.

Zur Vorbereitung auf das Gespräch dient der Fragebogen „Persönliche Sicht“. Er umfasst alle Themenbereiche, um die es im Gespräch gehen wird.

Gemeinsam mit der Teilhabeplanung vom LWL wird der individuelle Teilhabebedarf besprochen. Dabei kann der Mensch mit Behinderung Fragen stellen und seine Wünsche und Ziele äußern.  Gemeinsam werden Teilhabeziele geplant. Es wird vereinbart, wie die Unterstützung aussehen soll, damit die Ziele erreicht werden können.

Nach dem Gespräch trifft die Teilhabeplanung beim LWL eine fachliche Entscheidung und bewilligt die passenden Leistungen.

BEI_NRW – Bedarfsermittlung in NRW

Das BEI_NRW ist das Instrument zur Ermittlung des Teilhabebedarfs von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen. Es orientiert sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) und stellt die Wünsche und Ziele des Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt – unabhängig von Art und Schwere der Behinderung.

Das Instrument wurde von den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) entwickelt und ist über das webbasierte Datenverarbeitungsverfahren PerSEH zugänglich. Es setzt die Vorgaben zum Gesamtplanverfahren nach dem SGB IX um und wird bei der Erstbedarfsermittlung sowie der Fortschreibung genutzt.

Das BEI_NRW dient als Gesprächsleitfaden und zur Dokumentation der im Gespräch ermittelten Teilhabebedarfe sowie der vereinbarten Ziele und Maßnahmen.