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Soziale Leistungen vom LWL
Selbst entscheiden, wo man wohnt und arbeitet. Das möchten wohl alle. Für Menschen mit Behinderungen sind diese Freiheiten nicht immer selbstverständlich. 2,7 Milliarden Euro, also fast 90 Prozent des LWL-Haushalts, fließen in soziale Leistungen. Damit unterstützt der LWL Menschen mit Behinderungen dabei, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. In ihrem Zuhause und bei der Arbeit.
Herzlich Willkommen
Ich möchte Sie herzlich einladen, das LWL-Sozialdezernat näher kennenzulernen. Auf unseren Internetseiten bieten wir Ihnen Informationen über die vielfältigen Leistungen für die Menschen – für Westfalen-Lippe. Zum LWL-Sozialdezernat gehören drei Ämter, die sich um die Bereiche Wohnen, Arbeiten und Soziales Entschädigungsrecht kümmern.
Matthias Münning
LWL-Sozialdezernent
LWL-Inklusionsamt Arbeit
Das LWL-Inklusionsamt Arbeit fördert die Teilhabe an Arbeit im Allgemeinen Arbeitsmarkt und in der Eingliederungshilfe. Das Angebot richtet sich an Menschen mit Behinderungen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und die betrieblichen Interessensvertretungen.

LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe
Die Leistungen des LWL-Inklusionsamtes Soziale Teilhabe sollen dabei helfen, dass Menschen mit Behinderungen ihr Leben individuell gestalten können. Alle sollen zum Beispiel selbst entscheiden, wie sie wohnen möchten. Dabei unterstützt der LWL passgenau.

LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht
Die Leistungen des LWL-Amtes für Soziales Entschädigungsrecht unterstützen zum Beispiel Menschen, die Opfer von Gewalttaten geworden sind, Kriegsopfer oder Menschen, die durch DDR-Unrecht oder eine Impfung geschädigt wurden.
Mehr zu den Leistungen des LWL-Amtes für Soziales Entschädigungsrecht

Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche
Der LWL fördert auch die Teilhabe junger Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft. Damit Kinder und Jugendliche sich bestmöglich entwickeln können.

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BTHG2020
Haben Sie Fragen zum Bundesteilhabegesetz? Auf unserem Wissensportal finden Sie Antworten.
BAGüS
Die BAGüS ist ein freiwilliger Zusammenschluss der 23 überörtlichen Träger der Sozialhilfe (SGB XII) und der Eingliederungshilfe (SGB IX).

Einrichtungsverzeichnis
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe
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