Hilfe beim Wohnen
Der LWL hat ein Amt für die Hilfe beim Wohnen:
Das Amt heißt LWL-Inklusions-Amt Soziale Teilhabe.
Das Amt hilft:
Damit Menschen mit Behinderungen gut leben können.
Zum Beispiel in einer eigenen Wohnung.
Viele Tausend Menschen werden unterstützt:
Damit sie selbstständig leben können.
Das Amt hilft aber auch Menschen:
Die in besonderen Wohn-Formen leben.
Gut zu wissen:
Früher hat man Wohn-Heim gesagt
statt besondere Wohn-Form.
Das LWL-Inklusions-Amt Soziale Teilhabe
kümmert sich auch um das Blinden-Geld.
Und um das Gehörlosen-Geld.
Hilfe bei der Arbeit
Der LWL möchte:
Alle Menschen sollen
eine Arbeit haben.
Behinderungen sollen dabei egal sein.
Die Arbeit soll zu den Menschen passen.
Die Menschen sollen die Arbeit
schaffen können.
Sehr vielen Menschen mit Behinderungen
arbeiten in einer
Werkstatt für behinderte Menschen.
Mehr als 36.000 Menschen
arbeiten in den Werkstätten.
So spricht man das: 36 tausend
Der LWL gibt
den Trägern von den Werkstätten Geld:
Damit die arbeitenden Menschen
bezahlt werden.
Der LWL hilft Menschen aber auch:
Wenn sie eine Arbeit außerhalb von der
Werkstatt haben wollen.
Es gibt dafür das Budget für Arbeit.
So spricht man das: bü dscheh
Budget ist ein anderes Wort für Geld.
Die Menschen mit Behinderungen
können mit dem Geld
Hilfen bezahlen für die Arbeit.
Viele Menschen mit Behinderungen
haben so eine Arbeit gefunden.
Der LWL hilft aber auch
den Unternehmen:
Damit die Arbeits-Plätze
barrierefrei sind.
Damit die Unternehmen
Menschen mit Behinderungen
einstellen können.
Und damit Menschen mit
Behinderungen gut arbeiten können.
Der LWL hilft auch jungen Menschen
mit sonder-pädagogischem
Förderbedarf:
Die schwer eine Arbeit finden.
Hilfe bei Entschädigungen
Manche Menschen haben
schlimme Sachen erlebt.
Oder sie haben
einen Schaden bekommen:
Während sie besondere Sachen
gemacht haben.
Zum Beispiel:
Menschen haben einen Schaden
bekommen bei einer Impfung.
Diese Menschen bekommen Hilfe:
Damit ihre Gesundheit besser wird.
Und damit sie genug Geld
zum Leben haben.
Menschen können auch
Geld bekommen:
Wenn sie weniger Geld haben
wegen dem Infektions-Schutz-Gesetz.
Zum Beispiel:
Wenn sie krank sind.
Und wenn sie dann wegen dem Gesetz
nicht arbeiten können.
Das nennt man auch: Quarantäne.
Ein Amt vom LWL hilft diesen Menschen.
Das Amt heißt:
LWL-Amt für
Soziales Entschädigungs-Recht.